"Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten" stellt Leben und Werk der bedeutendsten deutschen und europäischen Juristen des Mittelalters und der Neuzeit vor. Im Bild dieser Juristenpersönlichkeiten spiegelt sich die Entwicklung des Rechts durch Rechtsaufzeichnung, Gesetz- und Verfassungsgebung, wie auch der Rechtswissenschaft in Rechtsdogmatik, Rechtsgeschichte und Rechtstheorie wider.
Der Hauptteil umfasst mehr als 100 Biografien, im Anhang finden sich weitere 244 Kurzbiografien.
Das Buch breitet vor dem Leser die biografische Geschichte der deutschen und europäischen Rechtswissenschaft aus. So ist es zum einen ein Nachschlagewerk, zum anderen ein Lernbuch zur Vorbereitung auf rechtsgeschichtliche Prüfungen.
Guter und breiter Überblick der rechtshistorischen Entwicklung anhand verschiedener Persönlichkeiten des deutschen und europäischen Rechts.
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Kundenmeinung von J. Gruber
Ein gelungenes Buch, das sich gut lesen lässt und durch die Porträts herausragender Juristen interessante Einblicke in die Entwicklung des Rechts vermittelt. Zugleich ermöglichen die umfangreichen Literaturhinweise ein vertiefendes Studium der Aussagen der porträtierten Personen.
Dozentenbewertung
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Kundenmeinung von D. Turchi
Das Buch stellt den jeweiligen fachlichen Beitrag des Juristen zur Rechtswissenschaft prägnant und übersichtlich dar.
Dozentenbewertung
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Kundenmeinung von B. Pirker
Viele wichtige JuristInnen in unterschiedlichen Bereichen abgedeckt;
obwohl nur kurze Abschnitte die einzelnen Personen behandeln, enthalten diese auf knappem Raum viel Wissenswertes bzw. Hinweise auf die Hauptwerke bzw. deren wichtigste Besprechungen.
Sehr nützliches Nachschlagewerk
Umfangreiches Nachschlagewerk
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Kundenmeinung von M.Gans
Allgemein über „Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten“: Das Layout ist im klassischen UTB Design; positiv hervorzuheben ist, dass bei der Gestaltung gänzlich auf den Lesefluss und die Seitengestaltung störende Fußnoten verzichtet wurde. Vielmehr befinden sich hinter jedem Beitrag Angaben zur vertiefenden und weiterführenden Literatur. Zu jedem vorgestellten Juristen im Hauptteil ist zudem ein (schwarz-weiß) Porträt abgedruckt. Dies führt zu einer willkommenen Auflockerung des Fließtextes. Der Umfang ist mit knapp über 600 Seiten noch angemessen. Die Autoren haben es geschafft, eine umfassende Sammlung von Juristen aus 9 Jahrhunderten präzise, aber in der gegebenen Kürze darzustellen.
Zu Beginn findet sich eine kleine Einleitung, die den Leser von den Anfängen des Rechtes im Mittelalter über das 17. und 18. Jahrhundert bis in die Neuzeit führt. Diese Einführung ist in hohem Maße gelungen und bildet die Grundlage eines fundierten, rechtshistorischen Allgemeinwissens. Mit den Verweisen auf die Beiträge im Hauptteil gelingt eine umfassende und allgemeine zeitliche Einordnung der jeweiligen Juristen. Zudem werden besondere rechtliche Strömungen oder Wegmarken wie zum Beispiel Savignys „historische Schule“ herausgearbeitet, zeitlich eingeordnet und den einzelnen Juristen aus dem anschließenden Hauptteil zugeordnet.
Der Hauptteil, in dem auf meistens jeweils 4-6 Seiten je ein Jurist behandelt wird, ist alphabetisch und nicht historisch geordnet. Dies überrascht zunächst, führt allerdings zu einem deutlichen Zugewinn an Struktur und Übersichtlichkeit. So lassen sich entscheidende Beiträge schnell finden ohne ins Sachverzeichnis zu schauen oder sich bei der Suche der genauen historischen Verortung stellen zu müssen. Dies unterstreicht den Charakter des Buches als umfassendes Nachschlage und Einstiegswerk, das nicht von „vorne“ nach „hinten“ durchgelesen wird, sondern eher dem gezielten Nachlesen dient.
Zum Inhalt der jeweiligen Beiträge im Hauptteil: Jeder Jurist wird anhand von einer kurzen Biographie vorgestellt. Anschließend wird anhand seines Werdeganges seine rechtshistorische Bedeutung herausgearbeitet. Gut gelungen sind die Verweise, auf ebenfalls im Buch behandelte Kritiker, Schüler, Weggefährten usw. Positiv hervorzuheben ist ebenfalls die Liste der Hauptwerke des jeweiligen Juristen. So besteht neben der allgemeinen Behandlung auch die einfache Möglichkeit, gezielt den Originaltext heranzuziehen. Die Literatur Angaben am Ende sind umfangreich und gut ausgewählt: Bei Gustav Radbruch erstrecken sie sich beispielsweise über anderthalb Seiten. Insgesamt werden 73 Juristen vorgestellt.
Im Anhang befindet sich auf gut 70 Seiten ein Verzeichnis mit Kurzeinträgen zu zahlreichen weiteren Juristen, die im Hauptteil erwähnt werden. Darin befinden sich jeweils im Überblick auf max. einer halben Seite neben grundlegenden bibliografischen Angaben, Informationen zu Werken und Schaffen des Juristen. Am Ende befindet sich dann, wie schon im Hauptteil, ein Verweis auf weiterführende Literatur.
Der Anhang ist logische Konsequenz des Hauptteiles und führt diesen fort. Stärker noch als dort bietet das Buch an dieser Stelle einen idealen Einstieg in die jeweilige Biografie des Juristen. Die grundlegenden Informationen werden knapp und übersichtlich wiedergegeben und geben dem Leser eine erste Orientierung die ausreicht, um die Verknüpfung zu den Beiträgen im Hauptteil zu verstehen. Für eine weitergehende und tiefere Auseinandersetzung bieten die Literaturhinweise einen idealen Startpunkt.
Ob man einen Juristen im Hauptteil behandelt oder „nur“ im Anhang ist eine dem angemessenen Umfang des Buches geschuldete Wertungsfrage, die die Autoren grundsätzlich gut gelöst haben. Die meisten Namen werden nur einem Experten etwas sagen. Carl Schmitt beispielsweise hätte man jedoch mit einem ausführlicheren Beitrag im Hauptteil behandeln können.
Fazit: Es handelt sich um ein gelungenes und umfangreiches Nachschlagewerk, dass anhand der behandelten Personen einen breiten Ausschnitt aus der rechtshistorischen Geschichte Europas darstellt. Das Buch ist eine bibliografische Sammlung, die gute Erstinformationen und Hinweise zur weitergehenden Recherche bietet. Für Studenten ist es in der Gesamtheit sicherlich zu breit; was die wichtigsten und bedeutendsten Juristen angeht, ist es allerdings eine gute Zusammenfassung von rechtshistorischem Basis-Wissen, das unerlässlich ist.
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