Der Leitfaden stellt zentrale Rechtstexte aus der Zeit vom 5. Jahrhundert v. Chr. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vor, wobei in geographischer Hinsicht ein Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt. Diese Quellen bilden gleichzeitig die Basis für eine Gliederung der Rechtsgeschichte in Epochen. Für die einzelnen Epochen werden sodann Grundzüge der Rechtsordnung aufgezeigt. Dies geschieht an Hand von drei Aspekten: Die Möglichkeit von Privatpersonen, Verträge oder Eigentumsverfügungen vornehmen zu können; das Gerichtswesen sowie die Verfolgung von Straftaten. Bei der Ausgestaltung dieser Themenbereiche kommt die Ausbildung staatlicher Strukturen bzw. das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern zum Ausdruck.
Das Werk gibt einen guten - wenn auch knappen - Überblick über die deutsche Rechtsgeschichte, der gut als Einführung genutzt werden kann.
Dozentenbewertung
Bewertung
Kundenmeinung von D. Turchi
Das Werk ist in didaktischer Hinsicht sehr gut für Studentinnen und Studenten ausgestaltet. Damit eignet es sich hervorragend für Studienanfänger der Rechtswissenschaft. Das Fach Rechtsgeschichte ist ein ganz wesentliches Nebenfach der Rechtswissenschaft. Nur mit Hilfe der Rechtsgeschichte können Analysen auf die derzeitige Rechtsordnung in besonderem Maße gelingen. Zudem ist die Rechtsgeschichte unverzichtbar, wenn es um die Schaffung neuer Gesetze geht und um aus den Fehlern vorangehender Verfassungen, Gesetzen etc. zu lernen und diese für die Zukunft zu vermeiden.
will einen Beitrag zum Verständnis von Rechtsgestaltungen leisten
Bewertung
Kundenmeinung von Dr. Michael Lausberg
Der Leitfaden stellt zentrale Rechtstexte aus der Zeit vom 5. Jahrhundert v. Chr. bis zum Ende des 20. Jahrhunderts vor, wobei in geographischer Hinsicht ein Schwerpunkt auf dem Gebiet der heutigen Länder Deutschland, Österreich und der Schweiz liegt. Diese Quellen bilden gleichzeitig die Basis für eine Gliederung der Rechtsgeschichte in Epochen. Für die einzelnen Epochen werden sodann Grundzüge der Rechtsordnung aufgezeigt. Dies geschieht an Hand von drei Aspekten: Die Möglichkeit von Privatpersonen, Verträge oder Eigentumsverfügungen vornehmen zu können; das Gerichtswesen sowie die Verfolgung von Straftaten. Bei der Ausgestaltung dieser Themenbereiche kommt die Ausbildung staatlicher Strukturen bzw. das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern zum Ausdruck.
Das Buch hat zwei Ziele: Es will einerseits bedeutsame historische Rechtstexte vorstellen, andererseits will es einen Einblick in Konzeptionen der Rechtsordnung geben. Jedes der nachfolgenden Kapitel ist demnach in zwei Teile untergliedert: „Quellen“ und „Rechtsordnung“. Bei den „Quellen“ werden ausgewählte Texte vorgestellt, aus denen sich das Recht in einer Epoche ableiten lässt. Die Grundkonzeption der „Rechtsordnung“ wird anhand einer konkreten Herangehensweise aufgezeigt mit dem Schwerpunkt auf die drei Themenbereiche private Rechtsgestaltungen, Gerichtswesen und Verfolgung von Straftaten. Dies wird im ersten Kapitel über die Konzeption dieses Buches deutlich.
Anschließend folgen die behandelten Zeitspannen, die in einzelnen Kapiteln präsentiert werden. Dies sind Juristenrecht und Rechtssammlungen (5. Jh. v. Chr- 6. Jh.), Leges (Stammesrechte) und Kapitularien (5-9. Jh.), Landfrieden, Rechtsbücher und Stadtrechte (10.-15. Jh.), Reformation und Polizeiordnungen (1495-1648), Naturrechtswissenschaften und Kodifikationen (1648-1806), Verfassungen und Historische Rechtsschule (1806-1914), Ermächtigungsgesetze und (Not-)Verordnungen (1914-1945) und Grundrechtsproklamationen und supranationale Rechtssetzungen (1945-1993). Am Ende jedes Kapitels werden immer Hinweise zu den Quellentexten gegeben. Im Anhang findet man noch Literaturhinweise und ein Register.
Das Buch umfasst einen sehr langen Zeitraum vom den Quellen des römischen Rechts im 5. Jahrhundert v. Chr. bis hin zur Rechtsordnung der EU in der Gegenwart. Der Gesetzeskodex des Hammurabi und der alten Ägypter findet hier keine Erwähnung. Das Buch will einen Beitrag zum Verständnis von Rechtsgestaltungen leisten und es wird bewusst auf Rechtstheoretiker oder Vordenker des Rechtssystems verzichtet. Es eignet sich für Studenten der Rechtswissenschaften als Einführungsbuch, das sich durch die Nähe an Primärquellen auszeichnet.
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